Welche Produkte darf ich bei Linkreich verkaufen?
Auf einen Blick
Fast alles, was legal und ordentlich gekennzeichnet ist.
- Erlaubt – der größte Teil unseres Sortiments
- Nur nach Rücksprache – nicht verboten, aber mit besonderen Pflichten
- Gar nicht – kurze, klare Liste
- Unsicher? Frag vorher – das ist schneller als eine Sperrung hinterher
Erlaubt
Der größte Teil unseres Sortiments liegt hier:
- Werkzeug, Baumaterial, Arbeitsschutz, Sanitär, Elektroinstallation
- Elektronik, Zubehör, Haushaltsgeräte
- Mode, Schuhe, Taschen, Schmuck
- Kosmetik, Pflege, Düfte
- Haushalt, Küche, Wohnen, Garten
- Sport, Freizeit, Camping, Fahrrad
- Haustierbedarf
- Bürobedarf, Schreibwaren, Verpackung
- Bücher, Filme, Musik, Instrumente
- Fahrzeugzubehör und Ersatzteile
Neuware ist der Normalfall. Voraussetzung ist immer, dass die Pflichtangaben stimmen – Hersteller, Sicherheitshinweise, Kennzeichnungen, je nach Produktart.
Nur nach Rücksprache
Diese Ware ist nicht verboten, aber sie bringt besondere Pflichten mit sich. Deshalb wollen wir vorher davon wissen:
- Lebensmittel und Getränke – Kennzeichnung, Haltbarkeit, Kühlung
- Nahrungsergänzungsmittel – besonders bei Werbeaussagen gelten enge Regeln
- Altersbeschränkte Ware wie Alkohol oder Tabak – braucht Altersfreigabe bei der Zustellung
- Medizinprodukte und Tests
- Gefahrgut wie Lacke, Spraydosen, große Mengen Batterien, Gasflaschen
- Gebrauchtware, B-Ware, Retourenware – Zustand muss klar beschrieben sein
- Elektrogeräte mit Akku – wegen Versand und Rücknahmepflichten
- Sehr schwere Ware und Sperrgut – hier entscheidet der Versand über den Gewinn
Rücksprache heißt nicht Nein. Es heißt: Wir sehen uns den Fall an und sagen dir, was zu beachten ist.
Gar nicht
- Markenfälschungen und Plagiate – ohne Ausnahme, auch nicht als „Replika“
- Waffen, Munition, verbotene Messer
- Betäubungsmittel und verschreibungspflichtige Arzneimittel
- Gestohlene Ware oder Ware unklarer Herkunft
- Produkte, die gegen geltendes Recht verstoßen oder zurückgerufen wurden
- Digitale Zugangsdaten und Lizenzschlüssel aus unklarer Quelle
- Tiere und lebende Organismen
Warum wir das überhaupt prüfen
Nicht aus Misstrauen. Auf einem Marktplatz haften Betreiber und Händler gemeinsam für das, was angeboten wird. Ein falsch gekennzeichneter Artikel kann beiden Post bringen – dir und uns. Deshalb schauen wir beim Onboarding gemeinsam durch das Sortiment, bevor etwas online geht.
Das ist gleichzeitig dein Vorteil: Du bekommst vorher gesagt, wo etwas fehlt, statt es hinterher zu erfahren.
Diese Übersicht ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Welche Pflichten für deinen konkreten Artikel gelten, hängt vom Produkt ab und kann sich ändern. Im Zweifel fragst du uns – und wenn es über unser Wissen hinausgeht, sagen wir dir das ebenfalls offen.
Häufige Fragen
Ich verkaufe etwas, das oben nicht steht. Geht das?
Wahrscheinlich ja. Frag einfach.
Kann ich Restposten und Sonderposten anbieten?
Ja, wenn Herkunft und Zustand klar sind.
Darf ich eigene Marken verkaufen?
Ja, gern. Sag uns Bescheid, wenn du Markeninhaber bist.
Was passiert, wenn ein Artikel doch nicht passt?
Wir nehmen ihn offline und sagen dir, warum. Dein Konto ist davon nicht betroffen.
Unsicher, ob deine Ware passt?
Schick uns eine kurze Liste. Wir sehen sie durch und antworten ehrlich.
Oder direkt an support@linkreich.de.
Passend dazu