24 Monate gesetzliche Gewährleistung – was das für dich bedeutet
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Von Linkreich
2 min Lesezeit
Gewährleistung oder Garantie? 24 Monate ab Erhalt, die Beweislast im ersten Jahr und was du bei einem Mangel verlangen kannst – kurz und verständlich erklärt.
Bei jeder Bestellung in unserem Shop gilt die gesetzliche Gewährleistung: 24 Monate ab dem Tag, an dem du die Ware bekommst. Das ist kein Bonus von uns, sondern dein Recht. Trotzdem lohnt es sich zu wissen, was genau dahintersteckt – die meisten Missverständnisse entstehen an derselben Stelle.
Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Garantie
Die beiden Wörter werden oft durcheinandergeworfen, meinen aber verschiedene Dinge:
Gewährleistung steht im Gesetz (§§ 434, 437 BGB). Sie gilt immer, für jedes Produkt, bei jedem Händler in Deutschland. Niemand kann sie dir gegenüber als Verbraucher wegnehmen oder verkürzen.
Garantie ist freiwillig. Ein Hersteller kann sie geben – muss aber nicht. Wenn es eine gibt, bestimmt er selbst, was sie abdeckt und wie lange.
Kurz: Die Garantie ist ein Extra. Die Gewährleistung hast du sowieso.
Wofür die Gewährleistung gilt
Sie greift bei einem Mangel – also wenn die Ware nicht so ist, wie sie sein müsste. Zum Beispiel:
Das Gerät geht nach drei Wochen kaputt, ohne dass du etwas falsch gemacht hast.
Ein Teil fehlt oder passt nicht.
Die Ware sieht anders aus als beschrieben oder hat eine Beschädigung, die schon vor der Lieferung da war.
Sie greift nicht bei normalem Verschleiß, bei Schäden durch falsche Anwendung oder wenn ein Mangel beim Kauf ausdrücklich beschrieben war (etwa bei ausgewiesener B-Ware).
Die ersten 12 Monate sind für dich die einfachsten
Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres, geht das Gesetz davon aus, dass er von Anfang an da war. Du musst also nichts beweisen – wir müssten das Gegenteil beweisen. Danach dreht sich das um: Im zweiten Jahr liegt die Beweislast bei dir.
Deshalb unser Rat: Melde dich lieber früh als spät.
Was du verlangen kannst
Zuerst: Reparatur oder Austausch – du darfst wählen, was dir lieber ist.
Wenn das nicht klappt: Preis mindern oder vom Kauf zurücktreten.
Die Kosten für Versand, Arbeit und Material trägt in diesem Fall der Händler, nicht du.
Gewährleistung und Widerruf sind zwei verschiedene Dinge
Das Widerrufsrecht (14 Tage) brauchst du, wenn dir etwas einfach nicht gefällt – ohne Grund, ohne Mangel. Die Gewährleistung brauchst du, wenn etwas kaputt oder falsch ist. Sie läuft 24 Monate und ist unabhängig davon, ob die 14 Tage schon vorbei sind.
Wir melden uns und sagen dir, wie es weitergeht. Du musst nichts auf eigene Kosten einschicken, bevor wir das abgesprochen haben.
Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage in Deutschland in einfachen Worten. Die verbindlichen Regelungen stehen in unseren AGB und in der Widerrufsbelehrung.
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