Netto oder brutto? Was Gewerbekunden beim Einkauf wissen sollten
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Von Linkreich-Team
2 min Lesezeit
Warum Betriebe Nettopreise sehen, was die Umsatzsteuer-Identnummer damit zu tun hat und warum Kleinunternehmer oft gar keine haben.
Wer privat einkauft, sieht Bruttopreise – den Endpreis mit Mehrwertsteuer. Wer für einen Betrieb einkauft, rechnet anders. Dieser Artikel erklärt, warum das so ist und was es praktisch bedeutet.
Netto, brutto – wo ist der Unterschied?
Der Bruttopreis ist das, was an der Kasse abgebucht wird: Warenwert plus Umsatzsteuer, in Deutschland meist 19 Prozent, bei vielen Lebensmitteln 7 Prozent.
Der Nettopreis ist der Warenwert ohne Umsatzsteuer. Für einen Betrieb ist das die Zahl, die zählt – denn die gezahlte Umsatzsteuer holt er sich als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Ein Artikel für 119 Euro brutto kostet den Betrieb am Ende 100 Euro.
Warum Shops Gewerbekunden Nettopreise zeigen
Für Verbraucher schreibt die Preisangabenverordnung vor, dass immer der Endpreis mit Mehrwertsteuer sichtbar ist. Niemand soll an der Kasse überrascht werden. Gegenüber Gewerbetreibenden gilt das nicht – dort sind Nettopreise üblich und meist sogar die nützlichere Angabe.
Genau deshalb können Shops die Nettopreise nicht einfach für alle anzeigen. Es braucht eine Prüfung, wer wirklich ein Betrieb ist. Bei Linkreich läuft das über das Unternehmenskonto.
Was eine Umsatzsteuer-Identnummer ist – und wer keine hat
Die Umsatzsteuer-Identnummer (USt-IdNr.) beginnt in Deutschland mit DE und hat neun Ziffern. Sie wird vor allem für Geschäfte innerhalb der EU gebraucht und ist nicht dasselbe wie die Steuernummer vom Finanzamt.
Wichtig für viele kleine Betriebe: Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben in der Regel gar keine USt-IdNr. Sie weisen keine Umsatzsteuer aus und beantragen deshalb oft keine. Das heißt nicht, dass sie kein Gewerbe führen. Bei uns genügt in diesem Fall die Steuernummer – eine der beiden Nummern reicht für die Anmeldung.
Was auf der Rechnung stehen muss
Damit der Vorsteuerabzug funktioniert, muss die Rechnung die Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten – unter anderem vollständiger Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer, die Steuernummer oder USt-IdNr. des Verkäufers, Rechnungsdatum und -nummer sowie den Steuersatz und den Steuerbetrag.
Deshalb fragen wir beim Unternehmenskonto den Firmennamen so ab, wie er auf der Rechnung erscheinen soll. Steht dort der private Name statt der Firma, hilft die Rechnung in der Buchhaltung wenig.
Was das für deinen Einkauf bedeutet
Mit einem Unternehmenskonto siehst du bei Linkreich die Nettopreise direkt am Artikel – du musst nicht mehr im Kopf herausrechnen, was eine Bestellung den Betrieb wirklich kostet. Die Umsatzsteuer kommt an der Kasse dazu und steht auf der Rechnung, die du im Konto wiederfindest.
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